![]() Rechtsanwälte Dr. Ulrich Hartmann und Kollegen Lindenstraße 33a 36037 Fulda Tel.: 0661 - 21661 und 0661 - 77795 Fax: 0661 - 21881 Email: rae.dr.u.hartmann@t-online.de WWW: https://rechtsanwaelte-dr-uhartmann.de ![]() Willkommen in der Kanzlei der Rechtsanwälte Dr. Ulrich Hartmann und Kollegen in Fulda!
Die Kanzlei bietet eine umfassende und kompetente rechtliche Beratung sowie Vertretung in zahlreichen Rechtsgebieten, um den vielfältigen Bedürfnissen ihrer Mandanten gerecht zu werden. Im Baurecht unterstützt die Kanzlei bei allen Fragen rund um private und öffentliche Bauvorhaben. Dazu gehört die Prüfung und Gestaltung von Bauverträgen, die Begleitung bei der Abwicklung von Bauprojekten sowie die Beratung bei Mängelansprüchen, Baumängelstreitigkeiten und Gewährleistungsfragen. Ebenso gehören Fragen des öffentlichen Baurechts, wie etwa bauordnungsrechtliche Genehmigungen und planungsrechtliche Verfahren, zum Leistungsspektrum. Dabei wird Wert darauf gelegt, sowohl die Interessen von Bauherren, Investoren und Unternehmen als auch die von Architekten und Bauunternehmen professionell zu vertreten. Auch das Architektenrecht wird umfassend abgedeckt, insbesondere hinsichtlich Honorarvereinbarungen, Haftungsfragen und der Vertragsgestaltung mit Bauherren und Subunternehmern. Im Gesellschaftsrecht berät die Kanzlei bei der Gründung von Gesellschaften unterschiedlicher Rechtsformen sowie bei Umstrukturierungen und der Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen. Auch Fragen der Unternehmensnachfolge und der Gestaltung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen werden kompetent begleitet. Darüber hinaus übernimmt die Kanzlei die Vertretung in Gesellschafterstreitigkeiten und unterstützt bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen zwischen Gesellschaftern. Das Wohnungseigentumsrecht ist ein weiterer Schwerpunkt, in dem die Kanzlei sowohl Eigentümergemeinschaften als auch einzelne Wohnungseigentümer berät. Typische Fragestellungen umfassen die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum, die Abwicklung von Beschlussversammlungen, Konflikte zwischen Eigentümern oder zwischen Eigentümern und Verwaltern sowie die Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Wohnungseigentumsgesetz. Im Familienrecht begleitet die Kanzlei Mandanten bei allen wesentlichen Themen, die im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auftreten können. Dazu gehören die Regelung von Unterhaltsansprüchen, Sorgerechtsfragen und Umgangsrecht sowie die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen der Scheidung. Auch bei einvernehmlichen Trennungen oder der Erstellung von Eheverträgen steht die Kanzlei beratend zur Seite. Besondere Beachtung findet dabei stets das Ziel, rechtliche Konflikte möglichst einvernehmlich und zum Schutz der Betroffenen zu lösen. Das Insolvenzrecht umfasst die Beratung und Vertretung von Schuldnern und Gläubigern in verschiedenen Insolvenzverfahren. Die Kanzlei unterstützt bei der Vorbereitung und Durchführung von Verbraucherinsolvenzen, Regelinsolvenzen und Sanierungsverfahren. Darüber hinaus wird bei der außergerichtlichen Schuldenregulierung und Restrukturierung von Unternehmen umfassend beraten, um nachhaltige Lösungen für wirtschaftliche Schwierigkeiten zu finden. Ein weiterer wichtiger Bereich ist der Forderungseinzug, bei dem die Kanzlei Mandanten sowohl präventiv bei der Vertragsgestaltung als auch bei der Durchsetzung offener Forderungen unterstützt. Hierbei steht eine zügige und wirtschaftliche Realisierung der Ansprüche im Vordergrund. Im Handels- und Wirtschaftsrecht werden Unternehmen in allen relevanten Fragestellungen beraten, insbesondere bei der Vertragsgestaltung, der Prüfung und Anpassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie bei Haftungs- und Compliance-Themen. Die Kanzlei begleitet Verhandlungen, schließt Verträge ab und sorgt für die rechtliche Absicherung unternehmerischer Aktivitäten. Das Verwaltungsrecht umfasst die Beratung und Vertretung in behördlichen Genehmigungsverfahren, bei der Einlegung von Widersprüchen sowie in gerichtlichen Verfahren vor Verwaltungsgerichten. Hierbei werden insbesondere Mandanten aus dem Bau- und Umweltbereich, aber auch Unternehmen und Privatpersonen bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Behörden unterstützt. Schließlich berät die Kanzlei im Erbrecht umfassend – von der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen über die Nachlassplanung bis hin zur Durchsetzung oder Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen. Dabei wird besonderer Wert auf eine individuelle und vorausschauende Beratung gelegt, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. |