R.B.G. Steuerberatungs GmbH bei FirmenFinder.net



R.B.G. Steuerberatungs GmbH
Köstlergasse 7/1/11b
AT-1060 Wien
Tel.: 0043 - 1 - 585 53 14
Email: office@rbg.info
WWW: https://www.rbg.info

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Willkommen bei der R.B.G. Steuerberatungs GmbH in Wien!

Unsere Expertise liegt besonders in der Vereinsberatung sowie in der umfassenden Unterstützung von Freiberuflern, Künstlern und kleinen bis mittleren Unternehmen. Wir beraten Sie nicht nur in steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten, sondern auch in betriebswirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Zu unseren Leistungen gehören das Erstellen von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen, die Buchhaltung, Bilanzierung sowie die Erstellung von Rechnungsabschlüssen für Vereine. Darüber hinaus bieten wir Lohnverrechnungen speziell für Künstler/innen, Freiberufler/innen und kleine Unternehmen an.

Ein besonderer Meilenstein in unserer Firmengeschichte war die Feier unseres 50-jährigen Bestandsjubiläums am 10.12.2023 – ein Ereignis, das uns mit Stolz erfüllt und uns motiviert, auch weiterhin auf höchstem Niveau für Sie tätig zu sein.

Natürlich gibt es bestimmte Aufgaben, die wir nicht für Sie übernehmen können. Dazu zählt die laufende Grundaufzeichnung Ihrer Einnahmen, die Sie mit einer Formularvorlage durchführen können. Je nach Berufsgruppe oder Zahl der Auftraggeber gibt es hier Erleichterungen oder zusätzliche Vorschriften. Es ist wichtig, dass Sie die vom Finanzamt zugestellten Schriftstücke rechtzeitig an uns weiterleiten, falls Sie Zweifel haben – hierbei gilt eine Frist von nur einem Monat! Wenn wir Ihre Steuererklärungen fristgerecht erstellen und einreichen sollen, stellen Sie uns bitte alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. So können Sie zusätzliche Pauschalgebühren und Zinsen vermeiden. Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind, um unnötige Rückfragen und höhere Steuerberatungskosten zu vermeiden. Schließlich ist es wichtig, dass Sie Ihre Zuverdienstgrenzen im Auge behalten (insbesondere für AMS und SVA) und die Überschreitung der Kleinunternehmergrenze bei der Umsatzsteuer rechtzeitig beobachten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!