Jürgen Hansen - Rechtsanwalt Liebertwolkwitzer Markt 10 04288 Leipzig Tel.: 034297 - 48411 Fax: 034297 - 43341 Email: RA-Hansen@t-online.de WWW: https://www.ra-kanzlei-hansen.de Willkommen bei Rechtsanwalt Jürgen Hansen in Leipzig!
Die Kanzlei wurde im August 1995 in Leipzig von Rechtsanwalt Jürgen Hansen gegründet. In folgenden Rechtsgebieten steht Ihnen Rechtsanwalt Jürgen Hansen zur Seite: Arbeitsrecht - Kündigung nach Mutterschutzgesetz Die Kündigung eines Arbeitsvertragsverhältnisses gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft ist bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung, gem. MuschG, unzulässig. - Mobbing Um "lästige" Arbeitnehmer loszuwerden, greifen Arbeitgeber immer häufiger dazu, durch die Zuweisung geringfügig qualifizierter Arbeiten oder durch Schlechtredung der Arbeit den Arbeitnehmer dazu zu veranlassen, einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber für das Arbeitsvertragsverhältnis zu schließen. Erbrecht - Erbengemeinschaft / gemeinschaftliches Testament / Pflichtteilsansprüche / lebenslanges Wohnrecht / Nießbrauchrecht - Die gesetzliche Erbfolge bei Ehegatten / Schenkung - Erbvertrag / Schenkung - Schenkungen, die der Erblasser zu Lebzeiten vorgenommen hat, können zu Pflicht- teilsergänzungsansprüchen gegenüber dem Erben führen. - Schulden des Erblassers Hierzu bieten sich: 1. Ausschlagung 2. Nachlassverwaltung oder -konkurs 3. Aufgebotsverfahren Strafrecht - Betrug gemäß § 263 StGB - Körperverletzung, gem. § 223 StGB - Mord nach § 211 StGB - Raub / Raub mit Todesfolge / räuberischer Diebstahl Internetrecht - Widerruf von Verträgen im Internet - Widerruf nach §§ 312b ff. BGB - Gerichtsstand bei Internetverträgen - Markenschutz - Anbieterkennzeichnung nach dem TDG-Gesetz - Rolle der Nutzung der Domain - Schutz der Domain als Marke Verkehrsunfallrecht - Nach einem Verkehrsunfall hat man gegenüber seiner Versicherung eine Reihe von Pflichten. - Die Folgen einer Pflichtverletzung sind bei der Haftpflicht und bei der Kaskoversicherung unter- schiedlich. - Haftpflichtversicherung: Bei einer absichtlichen Verletzung der Aufklärungs- obliegenheit gibt es zwei unterschiedliche Leistungs- freiheitsgrenzen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage! |