Kanzlei Zimmermann Frankfurter Straße 6 (1/2) 35037 Marburg Tel.: 06421 - 17100 Fax: 06421 - 1711 Email: hz@scheidungsanwalt-familienrecht.de WWW: https://www.marburg-scheidungsanwalt.de Rechtsanwalt ZIMMERMANN: Der Spezialist für Scheidungen
Hermann Hans Hugo ZIMMERMANN Am 25.03.1982 habe ich meine Anwaltskanzlei in Marburg gegründet. Seit 1998 und damit seit über 20 Jahren bin ich Fachanwalt für Familienrecht. Seit 2016 nehme ich ausschließlich familienrechtliche Mandate an mit dem Schwerpunkt Scheidungen. Ich habe Zusatzqualifikationen als Mediator und Familienmediator. Mit einem Team von bestens eingearbeiteten Mitarbeiterinnen betreuen wir Jahr für Jahr hohe Fallzahlen einvernehmlicher und streitiger Scheidungen. Ich bin überregional tätig. Regelmäßig trete ich bei folgenden Familiengerichten auf: - Marburg (auch zuständig für Ebsdorfergrund, Lahntal, Cölbe, Fronhausen u.a.) - Giessen - Biedenkopf (auch zuständig für Frankenberg und Gladenbach) - Kirchhain (auch zuständig für Amöneburg, Neustadt und Stadtallendorf) - Bad Berleburg (Nordrhein-Westfalen, auch zuständig für Bad Laasphe) - Oberlandesgericht Frankfurt, Familiensenat in Kassel (als Rechtsmittelinstanz zuständig für die Region Marburg) Bereits im Erstberatungsgespräch werde ich Ihre Fragen im Wesentlichen beantworten können. Dazu erhalten Sie auf Wunsch zuverlässige Kosteneinschätzungen. Im Falle einvernehmlicher Scheidungen (bei uns häufig sogar in der Variante "Scheidung mit nur einem Anwalt") können wir die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel auf den Cent genau voraussagen. Nachstehend einige typische Fragen, die sich in einer Trennungssituation stellen: - Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren? - Muss das Trennungsjahr eingehalten werden? - Wie hoch sind die Gerichts- und Anwaltskosten? - Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen? - Was wird aus dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht für die Kinder? - Welche Unterhaltsansprüche haben die Kinder? - Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung? Muss ich ausziehen bzw. kann ich verlangen, dass meine Ehepartner auszieht? - Bekomme ich selbst Unterhalt? Muss ich Unterhalt zahlen? - Wie wird der Hausrat aufgeteilt, wer bekommt das Auto? - Habe ich Ansprüche auf Zugewinnausgleich bzw. werde ich Zugewinnausgleich zahlen müssen? - Was bedeutet Versorgungsausgleich? Muss er durchgeführt werden? Bei uns bleiben keine Fragen unbeantwortet. Bei rechtlich sehr schwierigen Konstellationen erarbeiten wir für Sie schriftliche Rechtsgutachten. |