Findeisen Kfz-Sachverständigenbüro GmbH Weißer Straße 18 50996 Köln (Rodenkirchen) Tel.: 0221 - 9352424 Mobil: 0172 - 7140999 Fax: 0221 - 9352423 Email: info@SV-Findeisen.de WWW: http://www.sv-findeisen.de Ihr KFZ Gutachter - mit Sachverstand
Über 20 Jahre Erfahrung bei Verkehrsunfall Gutachten, Fahrzeugbewertungen und Gebrauchtwagenbewertungen, Schadenmeldungen und Beratung beim Schadenschnelldienst. Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen •Sie haben die freie Wahl eines unabhängigen Sachverständigen. •Lassen Sie sich keinen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung aufdrängen. •Geben Sie keine Beweise aus der Hand. •Sie bestimmen die Schadenregulierung. •Gehen Sie keine gefälligen Kompromisse zugunsten der gegnerischen Versicherung ein und verschenken leichtfertig Ihr Geld. •Wir kommen zu Ihnen und rechnen unsere Gebühren mit der gegnerischen Versicherung ab. •Nur Fachleute wissen, was alles entschädigt werden muss! Wir erstellen für Sie: •Unfallgutachten zur Schadensregulierung mit Versicherungen •Schätzgutachten •Fahrzeugbewertungen (auch Online) •Vorschadensermittlungen •Technische Gutachten Lassen Sie sich Ihr gutes Recht nicht aus der Hand nehmen Es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen. Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollten so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten. Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall* von der Versicherung des Verursachers übernommen werden; die Reparaturkosten können Sie sich auf Gutachtenbasis auszahlen lassen – auch das ist Ihr gutes Recht! Rufen Sie uns einfach an. Wir rechnen die Sachverständigenkosten direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Wir kommen zu Ihnen und erklären Ihnen die Vorgehensweise bei der Begutachtung. Einfach, schnell und kompetent. Ihr gutes Recht ist es, einen unabhängigen Sachverständigen mit der neutralen Begutachtung des Schadens zu beauftragen. In der Regel kostet Sie das keinen einzigen Cent ... Wichtige Urteile in bezug auf die Schadensregulierung bei Verkekehrsunfällen *Die durchschnittliche Schadenhöhe deutscher KFZ-Haftpflichtschäden beträgt etwa € 2.000,-. Laut überwiegender derzeitiger Rechtssprechung müssen Gutachterkosten ab einer Schadenhöhe von € 750,- von der Versicherung des Verursachers übernommen werden. Liegt der Schaden darunter, erstellen wir Ihnen dennoch gerne einen Kostenvoranschlag für die Reparatur. Diese Kosten müssen von der Versicherung ohnehin übernommen werden! Die Einschaltung eines neutralen Gutachters ist daher für Sie als Geschädigten praktisch ausnahmslos zu empfehlen, weil sie für Sie meist nicht mit Kosten verbunden ist! Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. |