Kreis Hausverwaltungen Komplementär: Anita Preis Florisgarten 71 41199 Mönchengladbach Tel.: 02166 - 605792 Fax: 02166 - 681560 Email: krause-ruth@t-online.de WWW: http://www.ruth-krause.de Über 30 Jahre Erfahrung in der Immobilienverwaltung machen uns zu einem kompetenten Partner; Wir als auch Verwaltertätigkeit seit 1977 spezialisiertes Fachunternehmen verwalten zur Zeit über 60 Wohnungseigentümergemeinschaften als WEG - Verwalterin. Einen weiteren Teil übernimmt der Bereich der Sondereigentumsverwaltung sowie eine Großzahl von Wohn-/ Geschäftshäusern. Durch einen Tätigkeitsschwerpunkt im Ortskern Odenkirchen/ Umgebung Mönchengladbach können wir eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Kunden und eine regelmäßige Begehung der Objekte garantieren. Es ist für uns selbstverständlich, dass unsere Mitarbeiter regelmäßig an Seminaren und Schulungen teilnehmen usw.
Wir sind im hiesigen Raum namentlich auf dem Gebiet der Verwaltung von Wohnungseigentum, gewerblichen Objekten und Mietwohnungen tätig, verfügen über ein mittleres wohlorganisiertes Büro mit überschaubarem Wohnungsbestand. Durch langjährige Erfahrungen sind uns die Probleme des Wohnungseigentums in sachlicher und auch menschlicher Hinsicht bestens bekannt. Wir betrachten das Wohnungseigentumsgesetz als ein Rahmenwerk, welches die Vielfalt der fast täglich anfallenden Fragen nicht erschöpfend behandeln kann. Deshalb sehen wir uns immer als Teil unserer Wohnungseigentümergemeinschaften und können auf diese Weise die anstehenden Situationen besser angehen, so dass prozessuale Auseinandersetzungen im Interesse unserer Eigentümergemeinschaften vermieden werden. Es ist für uns selbstverständlich, dass wir regelmäßig an Seminaren und Schulungen teilnehmen – ob zum Thema Eigentumsverwaltung, Mietverwaltung, Gewerbeverwaltung oder Bau -und Haustechnik. Diese laufende Weiterbildung und die Mitgliedschaft im Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter e.v. (BFW) geben Ihnen die Sicherheit, ständig aktuelle Entwicklungen am Immobilienmarkt, im technischen Bereich und bei der Rechtsprechung zu kennen. „Schlechte Erfahrungen sind teuer “. Einen breiten Raum im Rahmen unserer Tätigkeiten nimmt die Buchhaltung einschließlich der Aufstellung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen ein. Über unsere hauseigene EDV-Anlage wird das anfallende Buchungsmaterial zeitnah verarbeitet, so dass wir jederzeit gewünschte Auskünfte über Kontenbewegungen und Stände geben können. Des Weiteren weisen wir für Sie laut § 35a Einkommensteuergesetz die Steuerermäßigungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen separat in der Abrechnung aus. Jahresabrechnungen erfolgen nach Prüfung durch die Verwaltungsbeiräte bzw. Miteigentümer innerhalb der ersten fünf Monate eines neuen Wirtschaftsjahres. Unsere Abrechnungen entsprechen im Aufbau dem Schema der Wirtschaftspläne, so dass jedem Miteigentümer der sofortige Vergleich der Soll- und Ist-Zahlen mühelos möglich ist. Darüber hinaus enthalten Sie alle erforderlichen informativen Angaben. Eine Übersicht über die Entwicklung der einzelnen Hausgeldkonten, sowie eine Aufstellung über die Bestände der Aktiv- und Passivposten ist für uns ebenso Bestandteil der Jahresabrechnung, wie auch eine Darstellung der Entwicklung des Reparaturrücklagefonds und eventuell anderer Gemeinschaftsanlagen- oder Einrichtungen, ebenso auch ein Erläuterungsbericht zu einzelnen Positionen der Abrechnung und zu anderen, allgemein interessierenden Fragen, soweit dies zweckdienlich erscheint. Mit den im Verwaltungsvertrag festgelegten Verwaltungsgebühren sind alle Aufwendungen abgegolten, die mit einer ordnungsgemäßen Verwaltung im Zusammenhang stehen. Porto, Telefonkosten und Objektbegehungen oder Fahrtkosten etc. werden von uns nicht gesondert berechnet. Im übrigen betrachten wir unsere Verwaltungsaufgaben nur dann als vielversprechend, wenn sie auf der Basis des gegenseitigen Vertrauens und des guten Miteinanders durchgeführt werden können. Aus diesem Grunde sieht auch der von uns angebotene Verwaltungsvertrag, wie sonst allgemein üblich, keine feste Bindung über einen längeren Zeitraum vor. Damit soll jedem Vertragspartner die Möglichkeit gegeben werden, das Vertragsverhältnis zum Ende eines Wirtschaftsjahres mit 1/2 jährlicher Kündigung zu lösen, wenn dies erwünscht erscheint. Wir erhoffen uns eine angenehme und gedeihliche Zusammenarbeit, bei der wir unsere vielfältigen Erfahrungen gerne in den Dienst Ihrer Eigentümergemeinschaft stellen und sage Ihnen schon jetzt eine fachlich und sachlich korrekte Durchführung der übernommenen Aufgaben zu. Es gibt so viele Aspekte, die sich aus der Tätigkeit als Hausverwalter ergeben, dass wir sie hier unmöglich aufführen können. Ganz sicher aber können wir eins: In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen alle Themen anschneiden und umfassend darüber Auskunft geben. Ein Gespräch mit uns ist unverbindlich und kostenlos. Sie sind Eigentümer und möchten, dass sich jemand um Ihre Immobilie kümmert? ▪Wir übernehmen alle Leistungen rund um das Eigentum. ▪Wir kümmern uns um handwerklichen Leistungen ▪Wir erstellen Jahresabrechungen ▪Wir führen Objektbegehungen durch ▪Wir unterstützen Sie bei Rechtsstreitigkeiten ... und Vieles mehr Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. |