Wohn- und Fachpflegeheim Haus Tannenberg GmbH Haisterbacherstr. 31 64711 Erbach-Günterfürst Tel.: 06062 - 9429 - 0 Fax: 06062 - 9429 - 50 Email: info@haus-tannenberg.de WWW: http://www.haus-tannenberg.de Das Haus Tannenberg liegt in Günterfürst, einem Stadtteil von Erbach, der Kreisstadt des Odenwaldes, 40 km süd-östlich von Darmstadt. In Günterfürst leben ca. 700 Einwohner, welche die Bewohner unserer Einrichtung akzeptieren und bei den verschiedenen Veranstaltungen der hiesigen Vereine und der Kirche integrieren.
Die nahe gelegene Stadt Erbach bietet zahlreiche Möglichkeiten zur kulturellen Freizeitgestaltung. Der nächste Bahnhof ist in Erbach, doch befindet sich direkt vor unserer Einrichtung eine öffentliche Bushaltestelle, von wo aus mittels „Rufbus“ eine Fahrt nach Erbach und zurück jederzeit möglich ist. Das Haus Tannenberg verfügt insgesamt über 74 Bewohnerplätze für Menschen mit einer seelischen Behinderung. Wir sind eine vollstationäre Einrichtung mit fünf Wohnbereichen, zwei davon beschützend. Die Einrichtung ist in privater Trägerschaft in der Rechtsform einer GmbH und Mitglied im Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V.. Wir nehmen Frauen und Männer ab dem 40. Lebensjahr in unserer Einrichtung auf. Die Bewohnerplätze verteilen sich auf drei Leistungsbereiche: >Wohnheim (SGB XII) In unserem Wohnheim für seelisch erkrankte Menschen nach SGB XII der Eingliederungshilfe finden 25 Menschen Aufnahme. Neben einem offenen Wohnbereich (mit 10 Wohnheimplätzen) verfügt die Einrichtung über einen beschützenden/ geschlossenen Wohnbereich nach § 1906 BGB (mit 15 Wohnheimplätzen). Die Verweildauer in unserer Einrichtung ist nicht begrenzt, sie richtet sich nach den individuellen Hilfebedarf des einzelnen Menschen. Im Wohnheim können Menschen mit psychischer Erkrankung und / oder seelischer Behinderung und / oder Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit Comorbidität einziehen. Dabei liegt unser Behandlungsschwerpunkt in der Betreuung von Menschen mit einer sogenannten Doppeldiagnose „ Menschen die sowohl an einer Abhängigkeitserkrankung als auch an einer psychiatrischen Erkrankung, (insbesondere Psychosen, Persönlichkeitsstörungen) leiden. Dabei ist es nicht entscheidend, ob die Psychose schon vor der Abhängigkeit entstanden ist, oder durch die Abhängigkeit bedingt, wie z.B. eine chronifizierte Alkoholhalluzinose. >Wohnpflegeheim (SGB XI+) In unserem Wohnpflegeheim für seelisch erkrankte Menschen nach SGB XI und Zusatzvereinbarung nach SGB XII (Maßnahmen der sozialen Betreuung und der Gestaltung des Tages im Rahmen der Eingliederungshilfe) finden 24 Menschen Aufnahme. Im Wohnpflegeheim können pflegebedürftige Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit Comorbidität, unter Einbeziehung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 113 SGB XI und der Einbeziehung von Qualitätsprüfungen des hessischen Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI einziehen. >Pflegeheim (SGB XI) Im Pflegeheim für seelisch erkrankte Erwachsene finden 25 Menschen Aufnahme. Im Pflegeheim können pflegebedürftige Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung und /oder einer dementiellen Erkrankung in Verbindung mit Comorbidität, unter Einbeziehung der gemeinsamen Grundsätze und Maßstäbe zur Qualität und Qualitätssicherung, einschließlich des Verfahrens zur Durchführung von Qualitätsprüfungen nach § 113 SGB XI und der Einbeziehung von Qualitätsprüfungen des hessischen Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI einziehen. Für weitere ausführliche Informationen besuchen Sie uns bitte auf unserer Homepage. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. |